Kein Vertrieb ohne Beratung!

„Damit Sie nachher mit Ihrer Versicherung nicht im Regen stehen“

Verschiedene Studien belegen immer wieder den hohen Wunsch der deutschen Bevölkerung nach persönlicher Beratung, wenn es um das Thema Versicherungen und Altersvorsorge geht. Versicherungsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, hohe Beratungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.

Im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) hat der BVK  gefordert, dass generell eine Vermittlungstätigkeit ohne Beratung nicht ermöglicht werden darf, da dies nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist!

Update: Unser Einsatz hat sich gelohnt! Der Bundestag hat am 29. Juni 2017 beschlossen, dass es zukünftig keine Ausnahmen bei Beratungspflichten bei der Vermittlung von Versicherungen im Fernabsatz mehr geben wird. Wir bedanken uns bei allen Vermittlern für die Unterstützung unserer Kampagne!

Verbraucherschutzaktion:

Um die politischen Entscheidungsträger von dem Erfordernis persönlicher Beratung zu überzeugen, hat der BVK, parallel zur 1. Lesung des IDD-Gesetzes im Bundestag  am 30. März in Berlin, eine öffentlichkeitswirksame Verbraucherschutzaktion durchgeführt.

Warum ist Beratung so wichtig?

Versicherungsvermittler erfüllen durch ihre qualifizierte Beratung zur Absicherung der Lebensrisiken ihrer Kunden eine wichtige sozialpolitische Aufgabe. Der BVK vertritt die feste Überzeugung, dass eine Vermittlung ohne Beratung nicht im Verbraucherinteresse ist. Vermittler verfügen über den Nachweis der notwendigen Qualifizierung für diese hochkomplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit. Sie gewährleisten über die vom BVK mitgegründete Brancheninitiative gut beraten stetige Weiterbildungsmaßnahmen sowie eine hohe Beratungsqualität. Dies zeigt auch die niedrige Zahl von Beschwerden über Versicherungsvermittler beim Versicherungsombudsmann.

Sollte es künftig erlaubt sein, Versicherungen ohne Beratung im Internet zu vertreiben, wird dem Verbraucher ein vermeintlich einfacher und umfassender Versicherungsschutz suggeriert. Dies führt die Verbraucher zu der irrigen Annahme, selbständig teils hochkomplexe Versicherungsverträge abschließen zu können, ohne sich unter Umständen über wichtige Details wie Ausschlüsse bewusst zu sein. Der BVK sieht die große Gefahr, dass viele Verbraucher erst im Schadenfall bemerken werden, dass sie ggf. über keinen oder einen nicht ausreichenden Versicherungsschutz verfügen und dann von der Versicherungswirtschaft mit ihrem Schaden „im Regen stehen gelassen werden“.

Hintergrund

Als Vermittler von Versicherungen, Vorsorgeprodukten und Vermögensanlagen gehören Versicherungskaufleute zu den klein- und mittelständischen Unternehmen, die Grundlage unserer stabilen sozialen Marktwirtschaft sind. Sie beraten und helfen ihren Kunden und unterhalten zu ihnen ein tiefes Vertrauensverhältnis. Sie geben ihnen Sicherheit in Fragen ihres Versicherungsschutzes, ihrer Vorsorge und ihrer Vermögensanlage. Sie bieten Ausbildungsplätze und Arbeitsplatzsicherheit und sind fester Bestandteil der Dienstleistungsbranche in Deutschland. Zudem erfüllen Vermittler kompetent und qualifiziert wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben.

Zur Sicherstellung dieser wichtigen Aufgaben hat der BVK aus seinem Selbstverständnis als größter Vermittlerverband in Deutschland für seine Mitglieder ein verpflichtendes Leitbild vorgegeben. Zudem hat der Verband für alle Angehörigen des Berufsstandes ein Berufsbild entwickelt, welches aus drei untrennbaren Komponenten besteht (Bekenntnis zu den Tugenden des Ehrbaren Kaufmanns, Gewährleistung von qualifizierter Beratung durch Weiterbildungsnachweise, selbständiges Unternehmertum).