Aufgaben und Ziele

Zu den Aufgaben des BVK gehört,

  • die Öffentlichkeit mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Berufsstandes der selbständigen Versicherungs- u. Bausparkaufleute vertraut zu machen
  • Behörden, Körperschaften, Parteien, Verbände, Vertretervereinigungen und Presse in berufsständischen Fragen zu informieren
  • BVK-Mitglieder in Berufsangelegenheiten zu beraten, sie bei Anträgen oder Beschwerden zu unterstützen
  • ihnen Rechtsschutz und
  • aktive Rechtshilfe zu gewähren
  • die Berufsbildungsarbeit zu fördern und das fachliche Wissen der Mitglieder zu vertiefen

Wussten Sie, dass der BVK:

  • sich mit den Versicherungsunternehmen auseinandersetzt, wenn diese Provisionskürzungen bei ihren Partnern durchsetzen wollen?
  • die branchenweite Weiterbildungsinitiative "gut beraten" mitinitiiert hat und "gut beraten"-Seminare über seine BVK-Bildungsakademie anbietet?
  • maßgeblich an der EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb (IDD) über seine Mitgliedschaft beim "European Federation of Insurance Intermediaries" (BIPAR) in Brüssel mitgewirkt hat und die Umsetzung in Deutschland begleitet?
  • für die Einhaltung von Wettbewerbsrichtlinien kämpft?
  • dafür gesorgt hat, dass durch die Prüfung zum „Versicherungsfachmann/-fachfrau BWV“ (jetzt: IHK) eine Mindestqualifizierung in der Versicherungsbranche eingeführt wurde?
  • mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Tarifverträge aushandelt?