Arbeitssicherheit

Rahmenvertrag mit B.A.D. Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH

Arbeitssicherheit, ein wichtiges Thema für alle Vermittlerbetriebe mit Angestellten

Für jeden Unternehmer mit Angestellten besteht, auch wenn nur Minijob-Arbeitsverhältnisse vorhanden sind, die Verpflichtung die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" einzuhalten. Aktuell gilt die neue Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). 

Neben der Verpflichtung des Unternehmers, sein Fachwissen in Sachen Unfallverhütung und Prävention auf dem Laufenden zu halten, müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchführen. Dabei ist der Sachverstand von Fachpersonen hinzuzuziehen. Die anlassbezogene Betreuung, z. B. bei Errichtung des Gewerbebetriebes, Umbau oder Umzug, und die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung muss durch Fachpersonen (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit) im Betrieb erfolgen.

In Zusammenarbeit mit der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH unterstützt der BVK seine Mitglieder bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung. Im B·A·D-Rahmenvertrag kann man zwischen dem Betreuungskonzept  PreSysCheck (Prävention mit System) und dem PreSysComfort wählen.