Wir bieten Ihnen detaillierte Fachinformationen zum Thema Ausgleichsanspruch an und beraten Sie auf Wunsch umfassend.
Für eine erste Einschätzung Ihres Ausgleichsanspruchs, steht Ihnen das kostenlose BVK-Excel Tool zum Downloadzur Verfügung.
Für eine exakte Berechnung durch die BVK-Geschäftsführung übermittlen Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte Erfassungsformular für die Computerberechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89 b HGB und den "Grundsätzen zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs".