Spezial-Straf-Rechtsschutz

Durch einen Rahmenvertrag mit der ÖRAG-Rechtsschutzversicherung besteht für BVK-Mitglieder die Möglichkeit, sich über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter gegen strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit abzusichern.

Handelsvertreter unterliegen aufgrund ihrer Tätigkeit auch einem nicht zu unterschätzenden strafrechtlichen Risiko. Mit ihren Entscheidungen bewegen sie sich täglich auf dünnem Eis. Denn schon ein anonymer Vorwurf – berechtigt oder nicht – reicht aus, damit die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ob der Vorwurf der Steuerhinterziehung, der Urkundenfälschung oder des Betruges – in diesen Fällen bedarf es der Unterstützung eines spezialisierten Anwalts, und auch des richtigen Rechtsschutzes, der die Kosten auch im Falle einer Honorarvereinbarung übernimmt. Denn je nach Schwierigkeit der Angelegenheit und der vertraglich vereinbarten Anwaltsvergütung können sehr hohe Kosten anfallen.

Folgende Highlights bietet der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Handelsvertreter, der auch für Makler im BVK gilt:

  • Versicherungssumme 2 Millionen Euro
  • Kautionsleistung 500.000 Euro
  • Keine Wartezeit
  • Als Rechtsschutzfall gilt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens – auch wenn der Verstoß schon Jahre zurückliegt
  • Versicherungsschutz besteht auch für die Angestellten
  • Rückforderungsverzicht bei Vorsatzverurteilung per Strafbefehl
  • Rechtsschutz bei wettbewerbsrechtlichen Strafverfahren im Zusammenhang mit der Kündigung des Agenturvertrages
  • Tätigkeiten bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen im Zusammenhang mit einem eingeleiteten Strafverfahren sind mitversichert
  • Angemessene Honorarvereinbarungen werden übernommen