Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen zu Spitzenkonditionen

Die Vermögensschaden-Haftpflicht für Vermittler von Versicherungen, Finanzanlagen und sonstigen Finanzdienstleistungen unterliegt einem ständigen Wandel. Eingeführt wurde die Pflichtversicherung für unseren Berufsstand im Mai 2007. Seit dem 01.01.2013 bedarf es der Pflichtversicherung für Finanzanlagenvermittler. Seit dem 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf Grund von europarechtlichen Vorgaben eine Erlaubnis als Immobiliendarlehensvermittler (§ 34i GewO).

Durch die Vielzahl der Änderungen hat sich der BVK bereits im Jahre 2013 entschlossen, die Mitgliederbetreuung auszuweiten. Unser langjähriges Mitglied, die Firma Pickhardt Versicherungsmakler GmbH & Co. KG  (gleichzeitig Mitglied der Arbeitsgruppe Vermögensschaden-Haftpflicht) ist als Dienstleister für die vom BVK vereinbarten Rahmenverträge (AXA, ERGO u. HDI) beauftragt, bedarfsgerechte und individuelle Lösungen für die Mitglieder auszuarbeiten. Die Risikoanalyse finden Sie im Download-Center.

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haben, wenden Sie sich bitte an unseren Dienstleister:

Pickhardt Versicherungsmakler GmbH & Co. KG
Schalückstr. 29a
33332 Gütersloh
Telefon: 05241/99876-0
Telefax: 05241/99876-20
E-mail: info@pickhardt.eu
Geschäftsführung: Dirk Pickhardt
BVK-Ansprechpartner: Holger Biermann

Praxisbeispiele zur Mitgliederbetreuung

  • Versicherungsmakler wechselt in den Vertreterstatus und führt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die er bei Beginn seiner Maklertätigkeit geschlossen hat fort. Nach Auswertung der Risikoanalyse wird der bestehende Vertrag wegen Risikofortfall aufgehoben und ein passender BVK-Vertreter-Rahmenvertrag gewählt. Jährliche Ersparnis ca. 600 EUR.
  • Umsatzmeldung im Prämienregulierungsbogen des Versicherers – durch die veränderten Nachlassmöglichkeiten wird der Beitrag reduziert und an die z. B. Kleinstumsatzregelung angepasst. Eine automatische Beitragsreduzierung durch den Versicherer findet nicht statt.
  • Unterstützung bei der Risikoanalyse
  • Beschleunigte Bearbeitung bei der Erstellung einer Versicherungsbestätigung
  • Klärung von Sonderfällen und Angebotseinholung bei den BVK-Versicherern
  • Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Vermögensschaden-Haftpflicht
     
  • kollegialer Austausch und wertvolle Hinweise mit Verknüpfung zu anderen Dienstleistungen des BVK

Auszug Exklusiv-BVK Rahmenverträge

  • Tarifierung nach Umsatz oder Personenzahl
  • Keine schadenabhängige Rabattierung
     
  • Rabatte für Existenzgründer, Wechsler, zertifizierte Betriebe und vieles mehr
     
  • flexibles BVK-Bausteinsystem
     
  • Versicherungsschutz bei wissentlicher Pflichtverletzung durch Mitarbeiter
     
  • Abwehrschutz beim Vorwurf eigener wissentlicher Pflichtverletzung
     
  • unbegrenzte Nachhaftung in allen Bereichen
     
  • Gutachterliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Schadenprävention
     
  • Auswahlverschulden bei Vermittlung an externe Dienstleister zur Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und vieles mehr
  • Vermittlung, rechtlich zulässige Beratung des betrieblichen Entgeltmanagements (Nettolohnoptimierung)
     
  • Mitversicherung berufsbezogener Neben- und Servicedienstleistungen
     
  • Versicherungsschutz für Berufskollegen und Erben im Vertretungsfall
     
  • rechtlich zulässige Tätigkeit als Generationenberater
     
  • Eigenschadendeckung bis 100.000 € (5.000 € SB)
  • keine Kündigung ohne Anhörung BVK-Präsidium
     
  • Innovationsklausel
  • Bonitäts- und Insolvenzrisiko einer Versicherungsgesellschaft
     
  • Verletzung von Bestimmungen des Datenschutzes
     
  • Schäden durch „Viren“, sonstige Sabotageprogramme und unbefugten Zugriff Dritter bei der Internetbenutzung
     
  • Unlauterer Wettbewerb durch Online-Aktivitäten
     
  • Verletzung von Rechten zum Schutz der Persönlichkeit und vor Diskriminierung
     
  • Vermittlung von Spar-, Einlagen- und Kontenverträgen (auch Metallkonten) sowie Kreidtkarten von Banken

Dies ist ein Auszug aus den jeweiligen Rahmenverträgen. Es gibt noch eine Vielzahl von Einschlüssen. Mittels Risikoanalyse wird sichergestellt, dass das richtige Produkt zur Anwendung kommt. Über das BVK-Bausteinsystem kann jedes Mitglied ganz individuell entsprechend seines Tätigkeitsfeldes den Versicherungsschutz anpassen. Durch die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten erhält jedes Mitglied ein hervorragendes Preis- und Leistungsverhältnis – BVK geprüft.