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VVG-Informationspflichten Verordung (VVG-InfoV) am 1.1.2008 in Kraft getreten

Das Bundesministerium der Justiz hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund des § 7 Abs. 2 und 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vom 23.11.2007 (BGBL. S.2631) eine Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) erlassen.

Bei der Regelung der Abschluss- und Vertriebskosten hat der BVK eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglich vorgesehenen Verordnungsentwurf erzielt und informiert in einer BVK-Informationsschrift (121,57 kB, pdf).