| Pressemitteilung

BVK begrüßt Erhalt des Garantiezinses bei Lebensversicherungen

Mit Erleichterung hat der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Nachricht des Bundesfinanzministeriums zur Beibehaltung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen in Höhe von 1,25 Prozent aufgenommen.

„Damit signalisiert der Gesetzgeber trotz der andauernden Niedrigzinsphase, dass die Lebensversicherung ein wichtiger Baustein in der privaten Altersvorsorge ist“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Ministeriumsentscheidung. „Die Attraktivität dieses Produkts bleibt damit weiterhin erhalten.“
 
Der Garantiezins bzw. Höchstrechnungszins wird von der Bundesregierung in der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) bestimmt, die ihre gesetzliche Grundlage in § 65 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) findet (bis Ende 2015). Der jeweils beim Vertragsabschluss gültige Garantiezins bleibt für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung unverändert und ist besonders für Altverträge mit noch drei bis vier Prozent relativ hoch. Er stellt eine Grenze dar, die von Versicherern nicht unterschritten werden darf.