| Pressemitteilung

EU-weite Altersvorsorgeprodukte sind überflüssig

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission, durch sogenannte Pan-European Personal Pension Products (PEPP) die private Altersvorsorge europaweit anzukurbeln.

„Wir bezweifeln, dass die standardisierten PEPP attraktiver für die Bürger sind, als bereits bestehende Angebote über Riester, Rürup und private Renten- sowie Lebensversicherungen“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Diese genießen in Deutschland einen hohen Zuspruch, wie man beispielsweise an den rund 85 Millionen abgeschlossenen Lebensversicherungen sehen kann. Außerdem verkomplizieren die PEPP die ohnehin schon komplexen Durchführungswege in der betrieblichen Altersvorsorge.“

Dem BVK erschließt sich auch nicht, warum die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) die 1994 erfolgte sinnvolle Deregulierung im Produktbereich wieder zurückdrehen will. Schließlich war diese durchgeführt worden, weil sie nicht mehr der gewachsenen Vielfalt an individuellen Lebensformen und damit verbundenen Risiken entsprach. 

Mit den PEPP wird dieser richtige Schritt teilweise wieder rückgängig gemacht. EU-Bürgern werden dann standardisierte Produkte angeboten, und das auch noch ohne eine qualifizierte Beratung durch Versicherungsvermittler. „Damit werden gleich zwei Sünden begangen: Rückfall zu überflüssiger Regulierung und mangelhafter Verbraucherschutz durch fehlende Beratung“, so Heinz. 

Portabilität bei 28 verschiedenen Steuersystemen fraglich

Der BVK bemängelt zudem, dass dieser neu zu schaffende paneuropäische Pensionsfonds seinen Deckungsstock in der momentanen Niedrigzinsphase zunächst nur mit staatlichen Zuschüssen aufbauen muss. Dies wäre aber ordnungspolitisch und wettbewerbsrechtlich bedenklich, zumal ein gut funktionierender Markt für Altersvorsorge existiert.

Auch das Argument der Portabilität der PEPP in andere EU-Staaten hält der BVK für nicht stichhaltig. Schließlich verfügen die 28 EU-Staaten über völlig unterschiedliche Steuer- und Sozialversicherungssysteme, so dass eine einheitliche Behandlung der PEPP-Altersvorsorge nur schwer vorstellbar ist.

Der BVK sieht daher eine Einführung von PEPP kritisch und warnt davor, dass individuelle Absicherung eingeschränkt wird. Kunden sollten weiterhin die Wahloptionen zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen, die ihrer besonderen und individuellen Lebenssituation entsprechen.