| Pressemitteilung

Nach dem Sündenfall ist vor dem Sündenfall - Versicherer wollen Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen

„Sie können es nicht lassen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Versuche der Versicherer, die Stornohaftzeit für die Lebensversicherung doch noch auf zehn Jahre zu verlängern. In der Anlage 2 zur Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen schlagen sie unter der Überschrift „Mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ eine Änderung in § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) vor, die zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen soll. Danach sollen nur noch 0,4 % der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – jetzt sind es fünf Jahre. 

„Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Michael H. Heinz, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Mit der lapidaren und harmlos klingenden Feststellung, dass mit einer Folgeänderung des § 80 VAG (Anforderung an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen) für einen Gleichlauf der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung der Berater gesorgt wird und somit der dauerhafte Bestand des Vertrages stärkeren Einfluss auf die Vergütung hat, schlagen die Versicherer vor, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, kritisiert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer auf schärfste. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“

 

BVK-Pressemitteilung vom 14.08.2014