| Pressemitteilung

Versicherungsvermittler fordern eigenes Berufsgesetz

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) fordert die Bundesregierung auf, alsbald ein Berufszulassungsrecht für Versicherungsvermittler in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Durch eine Richtlinie des Europäischen Parlaments ist die Bundesregierung – wie auch alle übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - verpflichtet, ein Berufsrecht für Vermittler bis zum 15. Januar 2005 in Kraft treten zu lassen.

„Dadurch, dass die Bundesregierung bis heute nicht einmal einen Referentenentwurf eines Vermittlergesetzes erarbeitet hat, werden allein deutsche Vermittler gehindert, auch in anderen europäischen Ländern Versicherungsprodukte zu vermitteln oder dort Niederlassungen zu gründen“, kritisiert der BVK-Präsident Heinz. „Viele Vermittler, die sich auf die rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie in Deutschland eingestellt haben und Ver-tragsabschlüsse zum 15. Januar 2005 bereits vorbereitet haben, erleiden einen erheblichen Schaden, für den sie die Bundesregierung verantwortlich machen werden“, so Heinz weiter. Die Richtlinie schreibt vor, dass nur diejenigen Vermittler im Binnenmarkt tätig werden dürfen, die in ihrem Heimatland zugelassen und registriert sind.

Durch die Nichtumsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung in Deutschland werden allein die deutschen Vermittler betroffen und benachteiligt sein, da in allen übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bereits Vermittlergesetze bestehen. Der BVK kritisiert die Bundesregierung auch deswegen, weil einerseits die Verbraucherschutzministerin Künast eine angemessene Ausbildung aller Vermittler und eine schadenersatzrechtliche Haftung für fehlerhafte Beratungen fordert, während das zuständige Wirtschaftsministerium um eine solche Regelung seit über zwei Jahren verzögert. Nach Auskunft des BMWA soll das deutsche Vermittlergesetz in zwei Schritten verabschiedet werden. Regelungen zur Aufklärungs- und Beratungspflicht sowie über die Verpflichtung zum Nach-weis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Vermittler sollen im späten Frühjahr 2005 erlassen werden, während gesetzliche Bestimmungen über die berufliche Qualifikation und der Be-rufszulassung erst in einem weiteren Schritt angegangen werden sollen. Diese Zweiteilung lehnt der BVK entschieden ab, da man den Vermittler nicht einseitig mit Pflichten überziehen könne, ohne ihm auch gleichzeitig die in der EU-Richtlinie vorgesehen Rechte der europaweiten Betätigung einzuräumen.

BVK-Presseerklärung vom 13. Oktober 2004