| Pressemitteilung

Versicherungsvertrieb positioniert sich zur IDD Umsetzung

Am 13.9.2017 verabschiedeten die Repräsentanten des deutschen Versicherungsvertriebs die „Bonner Erklärung“. Darin begrüßten sie zwar die Umsetzung der EU Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD in deutsches Recht, stellten jedoch für die jetzt anstehende Konkretisierung in der Praxis Forderungen, die dem Verbraucherschutzcharakter der IDD entsprechen sollen.

Auf dem Treffen sprach Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In seinem Vortrag informierte er die Teilnehmer, dass die BaFin ihre Aufsichtsfunktion der Vertriebsvergütung und zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Versicherungsvertrieb, die sich aus § 48 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes ergeben, sehr ernst nehmen werde.

An dem alljährlich im September stattfindenden Treffen nehmen die Vorsitzenden der Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen, das Präsidium des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sowie die Vorstände des Arbeitskreises Vertretervereinigungen der Deutschen Assekuranz e.V. (AVV) teil. Dieses „Bonner Spitzentreffen“ repräsentiert mehr als 40.000 Versicherungsvermittler in Deutschland und ist damit die weitaus größte Interessenvertretung der Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland und Europa.

Keine kundenfeindlichen Vertriebssteuerungen

„Den Versicherungsunternehmen muss untersagt werden, kundenfeindliche Vertriebssteuerungen vorzunehmen“, konstatierte BVK Präsident Michael H. Heinz. „Denn hier kollidiert der Geist der IDD, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten und zu vermitteln, mit dem Umsatzinteresse der Unternehmen. Außerdem kann aus dem IDD-Umsetzungsgesetz grundsätzlich keine Berechtigung abgeleitet werden, bestehende Provisionsvereinbarungen zu ändern oder einseitig zu widerrufen.“ 

Insgesamt befürworteten die Teilnehmer des Spitzentreffens die IDD-Umsetzung, weil damit der Gesetzgeber das bewährte Provisions- und Courtagesystem als Leitvergütung anerkannt hat. Außerdem werden die Anforderungen auf den Internetvertrieb ausgeweitet.

„Damit sehen wir uns bestätigt, dass unsere BVK-Forderung ‚Kein Vertrieb ohne Beratung‘ sich im Gesetz wiederfindet“, sagte Heinz. „Online-Kunden sollen damit künftig dieselben Beratungsleistungen erhalten, wie Kunden des stationären Vertriebs. Der Gesetzgeber entspricht damit unserer Forderung nach gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Vertriebswege. Dies hatte der BVK auch kürzlich durch seine Klage gegen das Internetvergleichsportal Check24 durchgesetzt.“

Die Verbände forderten dagegen, das jetzt gesetzlich verankerte Provisionsabgabeverbot konsequent umzusetzen, um seinem Charakter einer Marktverhaltensregel im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb Geltung zu verschaffen. „Schließlich haben wir lange dafür gekämpft und wollen nicht, dass es in der Praxis ins Leere läuft. Daher müssen die dafür zuständigen Aufsichtsbehörden mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet werden, um es wirksam zu verfolgen“, betonte Heinz.