Mehr Pflichtangaben für Arbeitsverträge
Entsprechend des ab dem 1. August 2022 geltenden Nachweisgesetzes müssen Arbeitgeber künftig bei
Einstellung von Mitarbeitern mehr Informationen geben, als dies bisher notwendig war. Zum selben Datum
wurde das Teilzeit- und Befristungsgesetz ebenfalls geändert.
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