Weiterbildungspflichten für Vermittler – Was ist zu beachten?
Am 20.12.2018 ist die neue Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016, 97 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.1.2016 über Versicherungsvertrieb.
In der in Kraft getretenen Versicherungsvermittlungsverordnung sind erstmalig Weiterbildungspflichten normiert, die unmittelbar von am Versicherungsvertrieb Beteiligten erfüllt werden müssen.
Die Fachinformation stellt Ihnen die wichtigsten Inhalte vor und erläutert die Auswirkungen aus praktischer Sicht.
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