| Meldung

BVK-Service für Makler: Musterformulare und Arbeitshilfen für Honorarvereinbarungen

Der BVK bietet Maklern eine praktische Unterstützung, sofern Sie darüber nachdenken, ein Entgelt für Ihre Dienstleistungen zu erhalten. Dabei sei betont, dass der BVK nach wie vor zu der Bedeutung von Provisionen und Courtagen als Leitvergütung steht.

Wir wissen aber auch, dass es Situationen gibt, in denen Kunden vom Makler die Beratung zu und Vermittlung von Versicherungsverträgen wünschen, für deren erfolgreiche Vermittlung der Makler keine Courtage vom Versicherer erhält – z. B. bei „Nettopolicen“ oder Produkten von Direktversicherern. In diesen Fällen könnte eine separate Vergütung vereinbart werden.

Hier können Sie unsere Musterformulare dafür abrufen, die unter der Federführung des Arbeitskreises Beratungsprozesse erarbeitet wurden.

Vergütungsvereinbarung (Honorarvereinbarung)

Servicevertrag für Gewerbebetriebe

Servicevertrag für Privatpersonen