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BVK lehnt Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge ab

Im Diskussionsentwurf zur Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ist die Neufassung des § 7 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes vorgesehen, wonach der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen und der Anbieter von Basisrentenverträgen den Vertragspartner vor Abgabe von dessen Willenserklärung zum Vertragsabschluss durch ein individuelles Produktinformationsblatt zu informieren hat. Der BVK begründet in seiner Stellungnahme, warum er sich gegen die Einführung eines Produktinformationsblattes für zertifizierte Altersvorsorge  und Basisrentenverträge ausspricht.
 
Die Stellungnahme finden Sie hier (30,46 kB, pdf).