| Position

Die Mitgliederversammlung verabschiedet den Leitantrag mit dem Titel:„Ende dem unfairen Wettbewerb durch Banken“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V., der für mehr als 40.000 Versicherungsvermittler spricht, fordert die privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken (Banken) zu einer fairen, dem Wettbewerbsrecht entsprechenden Zusammenarbeit auf, die den Datenschutz des Kunden, vor allem aber dessen Interessen und Wünsche beachtet, die von qualitätsgesicherter Beratung und Dokumentation geprägt ist und die höchstmögliche Sicherheit vermittelt. Banken und Versicherungsunternehmen sind aufgerufen, die folgenden Eckpunkte für einen fairen Wettbewerb und zum Schutz der Kunden zu beachten:

1. Auch im globalisierten Wettbewerb: Kundeninteresse geht vor Gewinninteresse
Der sich ausdehnende Wettbewerb in Zeiten der Globalisierung hat die originäre Geschäftspolitik der Banken verändert. Die Anlage von Kundengeldern und die Vergabe von Krediten wird zunehmend ergänzt durch die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen. Die Versicherungsunternehmen haben in Reaktion auf die veränderte Geschäftspolitik der Banken ihrerseits die eigenen und ursprünglichen Angebote um Finanzdienstleistungsprodukte ergänzt.
Der BVK sieht mit großer Sorge die so sich veränderte Geschäftspolitik von Banken, die oft mangels qualifizierter Anlageberatung nur eigene Gewinninteressen verfolgt und die Kundeninteressen auf sichere Kredite, Anlagen und Absicherungen in den Hintergrund stellt.

2. Keine wettbewerbswidrige Kreditvergabe durch Banken
Vielfach und zunehmend machen Banken ihre Kreditvergaben von dem gleichzeitigen Abschluss von Kreditsicherungs- und Lebensversicherungen, aber auch von Sach- und Gewerbeversicherungen abhängig, so auch durch Gewährung günstigerer Kreditkonditionen. Die conditio „Kredit nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Versicherung“ ist wettbewerbswidrig und scharf zu verurteilen. Der BVK tritt dafür ein, dass die Kreditvergabe nicht an den Abschluss von Versicherungen gekoppelt werden darf.

3. Wettbewerbsvorteile der Banken beseitigen
Banken verfügen durch die Führung der Kundenkonten über ihnen anvertraute Daten, die ihnen die Möglichkeit geben, den Anlagebedarf oder die Anlagemöglichkeiten des Kunden ebenso zu erkennen wie deren Versicherungsbedarf, der zur aktiven Akquisition auch ohne Abruf und Wunsch durch den Kunden genutzt wird.
Der BVK fordert den Gesetzgeber auf, die Verwendung von Kundendaten zur weiteren Akquisition, die über die bestehende originäre Vertragsbeziehung zum Kunden hinausgeht, zu untersagen und damit den bestehenden Wettbewerbsvorteil zu beseitigen.

4.Versicherungsunternehmen sind keine Banken
Die Geschäftspolitik der Versicherungsunternehmen, über Kreditinstitute ihre Produkte zu vertreiben, zur Ausdehnung des Bestandes Banken selbst zu übernehmen oder zu begründen oder Bankgeschäfte durch ihren selbständigen Vertrieb zu vermitteln, ist gescheitert. Diese Geschäftspolitik hat in vielen Fällen auch zu einer nicht vertretbaren Kapitalvernichtung der Unternehmer und ihrer Aktionäre geführt.
Der BVK tritt dafür ein, dass sich Banken und Versicherungsunternehmen auf ihre Kompetenzen zurückbesinnen und dass Versicherungsunternehmen ihrem eigenen selbständigen Außendienst nicht konkurrierende Vertriebsaktivitäten über oder durch Banken gegenüberstellen.

5. Beseitigung ungleicher Qualifikationsanforderungen im Finanzdienstleistungssektor
Für die Vermittlung von Finanzdienstleistungen bestehen nicht die gesetzlichen Qualifikations- und Qualitätsanforderungen wie für Versicherungsvermittler, teilweise fallen solche Dienstleistungen weder unter die Gewerbeordnung noch unter das Kreditwesengesetz.
Der BVK fordert zum Schutze des Verbrauchers eine ausreichende Qualifikation aller Finanzdienstleister und eine umfassende Verpflichtung zur Beratung und Information und Dokumentation des Kunden nach dem Vorbild des Versicherungsvermittlerrechts und eine Pflicht zu einer angemessenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die für einen Privatanleger unbegrenzt Leistungen vorsieht. Der BVK fordert darüber hinaus eine ausreichende Kontrolle der von ihnen vertriebenen Produkte.

6. Wettbewerb der Banken: ein europäisches Thema
Die Vorteile der Banken bei dem Erkennen von Anlagebedarf der Kunden und beim Vertrieb vom Versicherungsprodukten, die teilweise Voraussetzungen der Kreditvergabe durch Banken sind, stehen im Widerspruch zum Freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts der Europäischen Union.
Der BVK tritt für eine umfassende und einheitliche Regulierung des Finanzdienstleistungsvertriebs, eine Qualifikation aller Finanzdienstleister und eine Kontrolle aller Finanzdienstleistungsprodukte ein. Zur Erreichung eines freien Wettbewerbs in der Gemeinschaft sind diese Regulierungen in einer EU-Richtlinie festzulegen.

Freiburg, den 28. Mai 2008