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Stellungnahme des BVK zum Referentenentwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetz

Der BVK, der für mehr als 40.000 Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Bausparkaufleute spricht, begrüßt das im vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften zur Umsetzung der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II für Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung gem. § 34f der Gewerbeordnung (GewO) sich in Bezug auf deren Status nichts ändern wird. Die bestehende Ausnahmeregelung vom Kreditwesengesetz (KWG) für die § 34f-Berater bleibt damit bestehen. Entsprechende Änderungsvorschläge der Anpassung der Gewerbeordnung sind nicht vorgesehen. Der BVK begrüßt es, dass § 34f-Vermittler damit weiterhin unter die sogenannte Bereichsausnahme fallen und keine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin nach § 32 des Kreditwesengesetzes benötigt wird. (…)

Dazu hat der BVK eine Stellungnahme (231,39 kB, pdf) abgegeben.