| Pressemitteilung

Auflösung der Altersvorsorge führt zur Altersarmut

Versicherungskaufleute warnen und weisen auf Alternativen hin

Im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise haben rund 20 Prozent der Deutschen laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach ihre Verträge für die Altersvorsorge gekürzt oder gekündigt. Dies sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) mit großer Sorge, weil damit für viele Deutsche die Versorgungslücke im Alter noch größer wird. „Da die gesetzliche Rente aufgrund des demographischen Wandels für die Mehrzahl der Bürger auf keinen Fall ausreichend sein wird, um den privaten Lebensunterhalt zu bestreiten, betrachten wir diesen Trend zur Auflösung von privater Altersvorsorgeverträge sehr kritisch“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Damit droht vielen Deutschen in einigen Jahren Altersarmut und der Bezug von staatlicher Grundsicherung auf Hartz-IV Niveau bis ans Lebensende.“

Insbesondere wurden private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen, Riester-Verträge sowie Sparpläne mit Aktien und Aktienfonds gekappt. Wider besseren Wissens: Denn laut der Allensbach Studie, die von der Postbank in Auftrag gegeben wurde, fürchten wegen der hohen Staatsverschuldung gleichzeitig 37 Prozent der Befragten um ihre gesetzliche Rente. Die Versicherungskaufleute des BVK möchten daher darauf hinweisen, dass es bei Liquiditätsengpässen bessere Alternativen gibt, als Versicherungen zur Altersvorsorge einfach zu kündigen.

In Gesprächen mit den betreuenden BVK-Versicherungskaufleuten können mehrere Varianten durchgespielt werden: Von der Absenkung der Versicherungsleistung, Beitragsfreistellung und –stundung bis hin zur Beleihung des Vertrages. Die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist immer die schlechteste Lösung, denn sie ist mit hohen Verlusten verbunden, und bei Auflösung von Riester-Verträgen müssen zudem noch die staatlichen Zulagen zurückgezahlt werden.

Von einem Verschieben der Altersvorsorge auf die Zukunft hält der BVK nichts: „Ist man dann nach einigen Jahren wieder zu Geld gekommen und möchte eine neue Lebensversicherung abschließen, legen die Versicherer bei einem späteren Neuabschluss das dann aktuelle Eintrittsalter zugrunde, so dass die Beiträge deutlich über denen des Altvertrages liegen“, informiert Michael H. Heinz. „Außerdem weisen ältere Altersvorsorgeverträge eine deutlich höhere Mindestverzinsung von 4-5 Prozent auf, was sich durch den Zinseszinseffekt zu einem Renditeturbo entwickeln kann. Der Garantiezins für neue Verträge liegt dagegen nur bei 2,25 Prozent.“

BVK-Pressemitteilung vom 8.10.2010