BVK mahnt Reform der Altersvorsorge an
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Bekenntnis der Bundesregierung zu den drei Säulen der Altersvorsorge und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors. Der Verband fordert jedoch eine zeitnahe Reform der privaten Altersvorsorge und begleitet die Beratungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge mit konstruktiven Vorschlägen. Unter anderem soll das System der Riester-Rente entbürokratisiert, vereinfacht und erweitert werden. Die Einführung eines völlig neuen und unerprobten Systems, sei es als „Bürgerrente“ oder als ein Standardprodukt mit ‚Opt out-Option‘ lehnt der Verband grundsätzlich ab. Denn ein Standardprodukt kann in keiner Weise den individuellen Lebenslagen aller Vorsorgesparer entsprechen.
„Eine weiterentwickelte Riester-Rente, die über Versicherungsvermittler vertrieben werden könnte, hätte noch viel Potenzial“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auf jeden Fall sollte eine Reform der privaten Altersvorsorge die persönliche Beratung durch qualifizierte Versicherungsvermittler beinhalten.“
Der BVK regt an, die 100-prozentige Beitragsgarantie der Riester-Produkte zugunsten höherer Renditechancen zu lockern, das bürokratische Zulagenverfahren zu vereinfachen und die Riester-Rente für weitere Berufsgruppen, wie z. B. Selbstständige, zu öffnen. Auch sollte die steuerlichen Anerkennung der Höchstfördergrenze angehoben werden.
Förderung der betrieblichen Altersvorsorge
Der BVK sieht, ebenso wie in der privaten Altersvorsorge, auch in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Entwicklungspotenzial. Da die gesetzliche Rente eine auskömmliche Alterssicherung nicht sicherstellt, sei eine zusätzliche kapitalgedeckte Vorsorge ein unerlässlicher Baustein. Zudem sollten, wie auch in der Riester-Förderung, insbesondere bei geringeren Einkommen, steuerliche Anreize und Freibeträge ohne Anrechnung staatlicher Leistungen eingeführt bzw. erweitert werden. Die Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung sollte zudem in der Rentenbezugsphase abgeschafft werden.
Altersvorsorge für Selbstständige
Der BVK befürwortet zudem eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige. Diese sollten jedoch selbst entscheiden können, welchen Vorsorgeweg sie wählen und in welcher Höhe.
„Wir halten hierbei die Mitgliedschaft in bestehenden berufsständischen Versorgungswerken oder anderweitigen Absicherungen im Rahmen von privaten Lebens-, Renten- und Rürup-Rentenversicherungen für geeignete Wege“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Wichtig ist uns, dass auch bei dieser für die Lebensplanung wichtigen Entscheidung kein Vertrieb ohne Beratung stattfinden darf.“