Entwurf der EU-Kleinanlegerstrategie enthält kein generelles Provisionsverbot
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass der diese Woche bekanntgewordene Entwurf der Kleinanlegerstrategie der EU-Kommission kein generelles Provisionsverbot beinhaltet. Der noch inoffizielle Entwurf sieht hingegen vor ein Anreizverbot für beratungsfreie Tätigkeiten („execution only“) sowie ein mögliches Verbot von Anreizen im Falle unabhängiger Beratung beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten. Dies deckt sich mit der Ankündigung von Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness von Ende April.
Auch strengere Regelungen für den Bereich „Interessenkonflikte“ sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten ist im Entwurf enthalten. Nach drei Jahren könnten die Maßnahmen jedoch erneut überprüft werden.
„Wir bezweifeln, dass immer strengere Regeln für den Berufsstand in diesem Umfang notwendig sind“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Ein generelles Provisionsverbot hätte dem Regulierungswahn der EU noch die Krone aufgesetzt. Auf nationaler Ebene sehen wir mit dem Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu „wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ ein adäquates Mittel. Damit erhält Deutschland vor dem Hintergrund der Diskussion um EU-weite Provisionsverbote im Zuge der EU-Kleinanlegerstrategie ein gutes Instrument, um Kunden eine angemessene Rendite zu bieten und sie vor Fehlanreizen im Vertrieb zu schützen.“
Der BVK wird sich zur offiziellen Veröffentlichung des Entwurfes der EU-Kleinanlegerstrategie Ende Mai erneut in die Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten.