| Pressemitteilung
Es ist geschafft – Provisionsoffenlegung vom Tisch - BVK sieht seine Forderungen bestätigt
Nach Gesetzentwurf, Diskussion im Finanzausschuss und Verabschiedung durch den Bundestag hat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) jetzt mit der Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde genommen.
„Es war ein hartes Stück Arbeit, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die zwingende Offenlegung der individuellen Provision der Vermittler nichts zur Transparenz für den Verbraucher beiträgt, sondern zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Ich freue mich, dass nicht zuletzt unsere intensiven Kontakte und Gespräche bis zur letzten Minute mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin Früchte getragen haben.“
Der BVK begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem LVRG den Weg zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses frei gemacht hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare und sozialpolitisch bedeutsame Berufsstand der Versicherungskaufleute belastet wird.
Zur Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 Promille auf 25 Promille stellt Michael H. Heinz fest, dass dies nicht bedeute, dass die Provision auf 25 Promille begrenzt sei, sondern lediglich, dass die Abschlusskosten nur bis zu dieser Höhe bilanziell geltend gemacht werden dürften.
„Hier wird sich zukünftig zeigen, welche Versicherer zu ihren Vermittlern stehen und nicht das LVRG vorschieben, um die Provisionen zu senken“, so der BVK-Präsident. „Das Gesetz gibt jedenfalls dafür nichts her. Es entspricht unserer Forderung, die Vergütung der Vermittler nicht gesetzlich zu deckeln.“
BVK-Pressemitteilung vom 11. Juli 2014