EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID: Kein Angriff auf deutsches Provisionssystem
Das EU-Parlament, die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten einigten sich am 14.1.2014 in einem Triloggespräch auf eine Neufassung der EU‑Finanzmarktrichtlinie MiFID. Damit liegt ein erstes Ergebnis im Bereich der umfassenden Neuregulierungen der Versicherungsvermittlung vor, neben der europäischen Vermittlerrichtlinie IMD II und der Richtlinie für Finanzanlagenprodukte für Kleinanleger (PRIIPS).
„Wenngleich zurzeit noch kein abschließender Text über die finale Entscheidung vorliegt, lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass ein auf EU-Ebene diskutiertes Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung anscheinend vom Tisch ist“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das hatten wir immer gefordert und deshalb begrüßen wir das Ergebnis des Triloggesprächs. Damit werden die provisionsbasierte Beratung und Versicherungsvermittlung weiterhin auch in Deutschland möglich sein.“
Des Weiteren hat sich die Gleichbehandlung von reinen Investmentprodukten mit Investmentprodukten, die mit Versicherungen verbunden sind, nicht durchgesetzt. Auch dies begrüßt der BVK. Denn er trat immer für eine strikte Trennung dieser unterschiedlichen Produkte ein.
Der BVK hat in diesem Punkt den entscheidenden EU-Gremien klar gemacht, dass eine schärfere Regulierung weder verbraucherfreundlich noch der Sache selber dienlich ist. Zurzeit muss jedoch abgewartet werden, bis der endgültige offizielle Regelungstext zur MiFID-Richtlinie vorliegt.
Dennoch fordert der BVK weiterhin, im Bereich der klassischen Lebensversicherung andere Regelungen gelten zu lassen als die für Anlageprodukte. Denn Produkte mit Versicherungscharakter gehören konsequent in das Regelungswerk zur europäischen Vermittlerrichtlinie IMD.
BVK-Pressemitteilung vom 16.1.2014