Finanzvermittlung und Verbraucherschutz - BVK bei Fachtagung im Bundesverbraucherministerium
Bei der Fachtagung „Anforderungen an die Finanzvermittlung - Verbraucherschutz im Zeichen der Finanzmarktkrise“ am 10. März 2009, zu der das Bundesverbraucherministerium eingeladen hat, wird der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) durch seinen Präsidenten Michael H. Heinz und Hauptgeschäftsführer Gerd Pulverich die Interessen der Versicherungsvermittler vertreten.
Die Fachtagung greift die Ergebnisse der Studie „Anforderungen an Finanzvermittler - mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ auf, die das Bundesverbraucherministerium im Dezember 2008 veröffentlicht hat. Die Studie untersucht, wie durch Regulierung und Anreizsetzung die Beratungsqualität in der Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten verbessert werden kann. Sie stellt bei den gesetzlichen Anforderungen an die Sachkunde und die Informations- und Dokumentationspflichten in den einzelnen Bereichen der Finanzvermittlung erhebliche Unterschiede fest und thematisiert zahlreiche Probleme, die für Versicherungsvermittler zu einem großen Teil bereits im neuen Vermittlerrecht gelöst sind. Der BVK hat eine Stellungnahme zu der Studie erarbeitet, die sich kritisch mit ihr auseinandersetzt.
BVK-Pressemitteilung vom 20. Februar 2009