| Pressemitteilung

Kein generelles Provisionsverbot

BVK sieht sich in seiner Lobbyarbeit bestätigt – es bleiben Baustellen

Die EU-Kommission legte heute (24. Mai) ihren offiziellen Entwurf zur sogenannten Kleinanlegerstrategie vor (Retail Investment Strategy – RIS). „Wir begrüßen es sehr, dass darin kein generelles Provisionsverbot vorgesehen ist“, sagt der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. „Das ist nicht zuletzt auf unsere intensive Interessenvertretung bei der EU und auf nationaler Ebene zurückzuführen - zuletzt nach Bekanntwerden des Vorentwurfs mit unseren Forderungen an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und an Bundesfinanzminister Christian Lindner. Auch unsere diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem europäischen Dachverband der Vermittler, BIPAR, und unsere vielen Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern haben damit Früchte getragen.“

Der Kommissionsentwurf sieht lediglich ein Vergütungsverbot für beratungsfreie Tätigkeiten vor, also wenn nur Kundenaufträge ausgeführt werden („execution only“). Im Bereich der Maklervergütung fordert der BVK, dass Makler gegen Courtage Versicherungsanlageprodukte weiterhin vermitteln dürfen.

Strengere Regelungen für den Bereich „Interessenkonflikte“ sowie eine stärkere Aufsicht bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten sind ebenfalls festgeschrieben. Darüber hinaus nimmt der Kommissionsentwurf neue Regelungen zu vorvertraglichen Informationen sowie zu Aus- und Weiterbildungsfragen auf (für alle sogenannten Versicherungsanlageprodukte). Auch findet sich der Gedanke „value for money“ in einigen Regelungen wieder. Ebenso sollen die europäischen Aufsichtsbehörden EIOPA und ESMA stärkere Aufsichtsbefugnisse erhalten. Dies alles gilt es noch genau zu prüfen.

„Bei allem positiv zu Bewertenden des Entwurfs sollte man bedenken, dass die EU nicht übers Ziel hinausschießen soll“, so BVK-Präsident Heinz. „Denn wir halten es für unangemessen, strengere Regulierungen für alle Mitgliedstaaten vorzunehmen, obwohl nur bei einigen wenigen EU-Ländern Probleme aufgetaucht sind. Vielmehr wäre es im Hinblick auf die Kosten und die Rechtssicherheit für alle Marktteilnehmer besser gewesen, die bereits bestehenden Regelwerke nachzuschärfen, anstatt neue Aufsichtsinstrumente implementieren zu wollen. Wie auch immer: Der BVK wird sich in die weitere Diskussion einbringen und das anschließende Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten. Denn wir werden in unserem Bemühen, ein Provisionsverbot zu verhindern, nicht nachlassen, zum Schutz unseres Berufsstands und im Interesse der Kunden, die unsere jahrzehntelange erfolgreiche und qualifizierte Beratungs- und Vermittlungsarbeit sehr zu schätzen wissen.“

Der Kommissionsentwurf wird in der Folgezeit zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament sowie dem Ministerrat abgestimmt (sog. Trilog). Nach Einschätzung des BVK wird dies einige Monate in Anspruch nehmen.