| Pressemitteilung

Landgericht Berlin pfeift Verbraucherzentrale Hamburg zurück - „Ampelcheck Geldanlage“ darf nicht weiter verbreitet werden

BVK begrüßt die Entscheidung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, wonach die Verbraucherzentrale Hamburg ihren "Ampelcheck Geldanlage" nicht weiter verbreiten darf.


BVK-Präsident Michael H. Heinz: „Mit dieser Entscheidung wird die Verbraucherzentrale in ihre Schranken gewiesen. Ihre Aufgabe ist der Schutz des Verbrauchers und nicht dessen Verunsicherung durch pauschale und unrichtige Behauptungen, die mehr ideologisch als sachlich begründet sind.“

Die Verbraucherzentrale Hamburg darf nicht länger behaupten, Kapitallebens- und private Rentenversicherungen sowie Rürup-Basis-Renten als Rentenversicherungsverträge seien nicht für die Altersvorsorge geeignet. Ferner wird ihr die Behauptung untersagt, diese Verträge böten eine geringere Sicherheit als etwa Aktienfonds, Zertifikate, Immobilien, Antiquitäten oder Briefmarken. Sowohl im Hinblick auf die Sicherheit als auch auf die Rendite solcher Verträge darf die Verbraucherzentrale die genannten Verträge nicht mit "Achtung - Gefahr!" beziehungsweise "Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden" beschreiben.

Im „Ampelcheck Geldanlage" sollte der Verbraucher mittels einer Ampel (rot: "Achtung - Gefahr"/gelb: "Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden"/ grün: "Empfehlenswert oder unbedenklich") auf einen Blick erkennen können, ob eine bestimmte Geldanlage zu ihm passt und sich zur Altersvorsorge eignet.
 
Pressemitteilung des BVK vom 18.08.2009