| Pressemitteilung

Pro Verbraucherschutz – contra Honorarberatung

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lehnt eine staatlich geförderte Honorarberatung ab. Denn er sieht darin kein Mittel gegen die Finanzkrise und keinen Bedarf bei Kunden. Vielmehr ist die Versicherungsberatung ein integraler und bereits gesetzlich geregelter Bestandteil der Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis, die die Mehrzahl der Versicherungskunden in Deutschland sehr schätzen, weil sie auf einem persönlichen Vertrauen gründet. 

„Verbraucherverbände trommeln vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der Finanzkrise für mehr Steuergelder und unterstellen den Versicherungsvermittlern fehlerhafte Beratung“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Beides ist deplaziert: Das Erste ist schlichtweg dreist und das Zweite unwahr.“
 
Nach Ansicht des BVK hat sich der Kunde bereits deutlich für eine Versicherungsberatung durch die Versicherungsvermittler entschieden, denn es gebe bei weit über 200.000 registrierten Versicherungsvermittlern nur ganze 184 Versicherungsberater in Deutschland.
 
Dafür reicht nach Ansicht des BVK eine ebenso simple wie einleuchtende Erklärung: Kunden seien einfach nicht bereit, für eine Leistung, die Versicherungsvermittler vor Ort ohne zusätzliche Kosten anbieten, nochmals eine Gebühr bei Versicherungsberatern, die selbst keine Policen vermitteln dürfen, zu zahlen. Auch fehle es gerade bei Verbraucherzentralen zumeist an einer ausreichenden Qualifikation der Berater, die überwiegend nicht registriert seien und daher auch nicht über eine Erlaubnis verfügten, die nur nach einer Sachkundeprüfung erreicht werden könne. Einen Schutz vor Falschberatung gebe es dabei nicht.
 
Daher kritisiert der BVK die finanzielle Förderung der Honorarberatung durch Steuergelder, besonders die der Verbraucherzentralen. Sie greift unzulässigerweise in den Wettbewerb zwischen Versicherungsvermittlern und –beratern ein und begünstigt in rechtswidriger Weise die Honorarberatung.
 
„Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, den bisher erreichten gesetzlichen Schutz bei Beratung und Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Versicherungsvermittler zu erhalten und zu fördern“, unterstreicht Michael H. Heinz. „Denn mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts und weiterer gesetzlicher Regelungen wird in Deutschland bereits ein ausreichender und vorbildlicher Kundenschutz durch registrierte Versicherungsvermittler gewährleistet.“
 
BVK-Pressemitteilung vom 28.10.2010