| Pressemitteilung

Reform der Betriebsrenten: Kompetenz der Vermittler nutzen

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass die Bundesregierung noch vor der nächsten Bundestagswahl die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stärken will.

„Wir unterstützen die Pläne, ein spezifisches Fördermodell für Geringverdiener einzuführen und die steuerliche und soziale Förderung der bAV zu erhöhen“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz in einer ersten Reaktion auf den jetzt veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums zum Betriebsrentenstärkungsgesetz. „Damit werden die richtigen Weichenstellungen geschaffen, damit auch Geringverdiener in den Genuss der zweiten Säule der Altersvorsorge kommen und die klein- und mittelständischen Unternehmen gefördert werden. Details dieses fast 70-seitigen Gesetzentwurfs müssen wir noch genau prüfen, aber wir freuen uns darüber, dass der BVK mit seinen Empfehlungen Berücksichtigung erfahren hat.“

Auch für die steuerliche Optimierung der Riester-Rente spricht sich der BVK aus. Diese bildet neben der durch die demografische Entwicklung verminderten gesetzlichen Rente die dritte Säule der Altersvorsorge. Diese soll laut dem Referentenentwurf durch steuerliche Wirkmechanismen gestärkt werden.

Mit Unverständnis reagiert dagegen der BVK auf die im Gesetz enthaltene Option, den Sozialpartnern zu ermöglichen, einen weiteren Durchführungsweg in der bAV zu eröffnen. „Leider sind die Bundesministerien bei diesem Punkt wieder etwas zurückgefallen und wollen Arbeitgebern zusammen mit den Gewerkschaften ermöglichen, eine Art Sozialpartner-bAV in den Betrieben einzuführen. Ob die Sozialpartner aber die nötige Kompetenz in zukunftsfester Kapitalanlage und Finanzplanung wie wir Versicherungskaufleute haben, wagen wir zu bezweifeln. Zumindest aber will der Gesetzgeber das Prinzip der Freiwilligkeit wahren und verzichtet auf das gesetzliche Opting-Out-System, was gut ist. Bei allen Überlegungen sollte die qualifizierte Beratung des Vermittlers zum Wohle des Kunden berücksichtigt werden. Der Vermittler ist mit seinem sozialpolitischen Auftrag unverzichtbar. Wir werden uns am weiteren Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligen.“