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Erinnerung: Eintragungspflicht für Versicherungsvermittler bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Der selbstregistrierte Versicherungsvermittler mit eigener Erlaubnis zählt zu den Verpflichteten nach § 2 Abs. 1 GwG. Damit ist er dazu verpflichtet, sich spätestens bis zum 01.01.2024 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen elektronisch zu registrieren. Die Registrierung findet über das elektronische Meldeportal „goAML“ statt.

Eine Registrierung war bislang nur dann notwendig, wenn ein Sachverhalt übermittelt werden sollte, der mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.

Nunmehr muss sich jeder selbstregistrierte Vermittler auch verdachtsunabhängig dort registrieren.

Bitte erledigen Sie die Registrierung hier sofort! So verpassen Sie keine Fristen und haben bereits Zugang zu weitergehenden Informationen zur Geldwäscheprävention sowie zu Typologien der Vermittlerbranche.

Hinweis: Unser DLG-Kooperationspartner KERBEROS bietet einen kostenfreien Onlinekurs zum Thema "goAML Registrierungspflicht - Anleitung und Einführung" am 14. Dezember an. Nutzen Sie auch den kostenfreien Quick Check zur Geldwäscheprävention.

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