Leitantrag des Präsidiums zur Jahreshauptversammlung 2026 in Berlin
Leitantrag: „Wir gestalten Zukunft. Seit 1901. – 125 Jahre BVK“
1. 125 Jahre Verantwortung für Sicherheit und Vorsorge
Seit der Gründung des Bundes der Versicherungsvertreter im Jahr 1901 (dem Vorläuferverband des Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute) durch Generalagent Heinrich Peters begleitet unser Berufsstand die Menschen in Deutschland zuverlässig bei der Absicherung ihres Lebens. Peters setzte damals Qualitätsstandards, gründete bereits 1902 die „Bundeszeitung“ (heute VersicherungsVermittlung) und führte eine Ausschlussliste für unlautere Vertreter ein, um Integrität und Professionalität in den Mittelpunkt zu stellen. Von Beginn an war klar: Versicherungsvermittlung ist mehr als die Vermittlung eines Produkts – sie ist eine dauerhafte Verantwortung und Begleitung als Lotse für Menschen, ihre Familien und ihre Zukunft. Diese Grundhaltung prägt den BVK seit 125 Jahren.
Die neue Verbandschronik zeigt, wie eng die Entwicklung des Berufsstands mit der gesellschaftlichen Entwicklung Deutschlands verbunden ist. Der BVK hat Kriege, politische Umbrüche und wirtschaftliche Krisen überstanden und stets dafür gesorgt, dass Vermittler ihren Auftrag erfüllen konnten: Menschen Orientierung zu geben und finanzielle Sicherheit zu ermöglichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierte sich der Berufsstand schnell neu, stärkte seine internationale Zusammenarbeit und positionierte sich mit der Umbenennung in Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute im Jahr 1966 als zentrale Interessenvertretung in der Bundesrepublik.
2. Beratung als Kern unserer Profession – damals, heute und morgen
Die Vermittlerschaft begleitet Kundinnen und Kunden seit 1901 über Generationen hinweg. Sie berät, erklärt, ordnet ein und schafft Klarheit in komplexen Fragen. Ob Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Risikoschutz oder betriebliche Absicherung – die individuelle Beratung ist und bleibt ein menschlicher Prozess, der Vertrauen, Nähe und Kompetenz erfordert. Die Digitalisierung bietet neue Werkzeuge, aber sie ersetzt keineswegs die persönliche Beratung, die empathisch auf die Lebenswirklichkeit der Menschen eingeht.
Beratung endet nicht mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrags. Gerade im Schadenfall und Leistungsfall zeigt sich der tatsächliche Wert qualifizierter Versicherungsvermittlung. In wirtschaftlich und persönlich belastenden Situationen übernehmen Vermittler Verantwortung, erklären Abläufe, koordinieren Prozesse und sorgen dafür, dass berechtigte Ansprüche umgesetzt werden. Schadenmanagement ist damit kein nachgelagerter Service, sondern integraler Bestandteil qualifizierter Beratung und gelebter Verbraucherschutz.
Gerade im Zusammenhang mit der Reform der privaten Altersvorsorge betont der BVK daher die zentrale Rolle qualifizierter Beratung. Eine Reform kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie die Vielfalt der Lebensentwürfe berücksichtigt – und genau dafür braucht es die Vermittler. Sie schützen Verbraucher vor Fehlentscheidungen, erklären langfristige Zusammenhänge und helfen, realistische Vorsorgeentscheidungen zu treffen. Die Reform darf daher nicht zu einer Schwächung der Beratung führen, sondern muss sie als unverzichtbaren Bestandteil eines zukunftsfähigen Vorsorgesystems anerkennen. Vertrieb ohne Beratung lehnen die Vermittler zum Schutz der Verbraucher ab. Auch Standardprodukte müssen beraten werden.
Zudem ist die Einführung eines staatlich verwalteten Fonds zur privaten Altersvorsorge ein schwerer und nicht hinnehmbarer Eingriff in den bestehenden funktionierenden Markt. Auch staatliche Vorsorgefonds sind erklärungsbedürftig. Der Staat tritt nun in eine ordnungspolitisch äußerst fragwürdige Rolle des Regulierers, Schiedsrichters und gleichzeitig Wettbewerbers ein. Er greift massiv in den Markt ein, indem er in Konkurrenz zu unserem Berufsstand und den privaten Anbietern von Vorsorgeprodukten tritt.
Dennoch sieht der BVK in den Reformplänen auch positive Impulse für die private Vorsorge, wie die beitragsproportionale und deutlich höhere staatliche Grundzulage mit bis zu 540 Euro im Jahr und die hohen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind. Besonders positiv bewertet der BVK die Einbeziehung Selbständiger in das neue Fördersystem.
Auch der Wegfall von zwingenden Beitragsgarantien und der damit verbundene Zugang zu höheren Renditechancen am Kapitalmarkt stellen einen Mehrwert dar. Ebenso begrüßt der BVK den geforderten Bestandsschutz für Riesterverträge. Angesichts der unterschiedlichen Fördersystematik zwischen bestehenden Riesterverträgen und dem neuen Altersvorsorge-depot, aber auch anderen Vorsorgemöglichkeiten, kommen Vermittler weiterhin ihrem sozialpolitischen Auftrag gegenüber den Verbrauchern nach, über Vor- und Nachteile der Förderungen zu informieren und gut zu beraten. Wir sind überzeugt: Vermittler beraten nachhaltig seit 1901 – und sie werden es auch in Zukunft tun.
3. Der BVK als Garant für Professionalität
Der BVK hat den Berufsstand über Jahrzehnte professionalisiert. Die Einführung des Geprüften Versicherungsfachmanns 1991, die Gründung der BVK‑Bildungsakademie im Jahr 2000 und der Aufbau ethischer Standards durch den Verein Ehrbare Versicherungskaufleute ab 2012 zeigen, wie konsequent der Verband Qualität und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.
Zur Professionalität der Versicherungsvermittlung gehört auch fundierte Schadenkompetenz. Vermittler tragen durch fachkundige Begleitung im Schaden- und Leistungsfall wesentlich zur Funktionsfähigkeit des Versicherungssystems bei. Sie strukturieren komplexe Sachverhalte, vermitteln zwischen den Beteiligten und sorgen für Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Schadenregulierung.
Während die Exklusivagenten oftmals mit Schadensvollmachten im Auftrag des Versicherungsunternehmens Schäden des Kunden regulieren, nehmen Versicherungsmakler im Schadenmanagement eine andere Rolle ein. Als Interessenvertreter der Versicherungsnehmer begleiten sie die Schadenabwicklung sachgerecht und verantwortungsvoll. Diese Funktionen stärken das Vertrauen der Verbraucher und tragen zur Akzeptanz des Versicherungssystems bei.
Mit der EU‑Vermittlerrichtlinie 2007 wurde die Tätigkeit zusätzlich gesetzlich gestärkt. Seitdem folgte eine Vielzahl an europäischen Regulierungsinitiativen wie die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD). Daher war auch die Eröffnung des Brüsseler BVK-Büros im Jahr 2022 ein konsequenter Schritt, um auch europäisch sichtbarer vertreten zu sein. All diese Entwicklungen unterstreichen: Der BVK ist heute als größter und ältester Vermittlerverband die prägende Stimme der Versicherungsvermittlung in Deutschland und Europa.
Auf dieser Grundlage bekräftigt der BVK seine Verantwortung für die kommenden Jahre. Der Verband wird weiterhin dafür eintreten, dass Vermittler unter fairen, praxistauglichen und wettbewerbsneutralen Bedingungen arbeiten können. Er wird die politische Interessenvertretung in Berlin und Brüssel stärken, sich gegen unnötigen Regulierungsdruck wenden und für einen Rahmen eintreten, der Beratung fördert statt behindert. Gleichzeitig wird der BVK sich weiterhin für qualifizierte Aus‑ und Weiterbildung einsetzen, die Digitalisierung konstruktiv begleiten und sich für die Attraktivität des Berufs für junge Menschen einsetzen. Ein zentraler Baustein dazu ist seit dem Jahr 2021 die erfolgreiche BVK-Juniorenorganisation, in der junge Nachwuchsvermittler organsiert sind. Der BVK wird das Berufsbild weiterentwickeln und die Interessen der Vermittler auch in Zukunft gegenüber den Versicherern und der Politik vertreten.
4. Zukunft gestalten – mit dem Selbstbewusstsein aus 125 Jahren
Der BVK schaut im Jubiläumsjahr mit Stolz zurück und mit großer Verantwortung nach vorn. Die Menschen in Deutschland konnten über 125 Jahre hinweg darauf vertrauen, dass qualifizierte Vermittler an ihrer Seite stehen – in Umbruchzeiten ebenso wie in Phasen wirtschaftlichen Wachstums. Dieses Vertrauen ist das Fundament unserer Arbeit und zugleich unser Auftrag für die Zukunft.
Die Vermittlerschaft wird auch in den kommenden Jahrzehnten eine tragende Rolle im deutschen Vorsorgesystem spielen. Weder digitale Plattformen oder Finfluencer können die persönliche Beratung von Vermittlern ersetzen, die auf Erfahrung, Empathie und Fachwissen basiert. Neuartige Vertriebsformen auf Videoplattformen durch Finfluencer müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen wie Vermittler erfüllen. Der BVK fordert dies im Sinne des Verbraucherschutzes ein. Vermittler sollten zudem offen für die technologischen Möglichkeiten durch Künstliche Intelligenz sein und diese als Chance nutzen, um zukunftsfähig aufgestellt zu sein.
Angesichts zunehmender Schadenereignisse, etwa durch Klimarisiken, Infrastrukturbelastungen oder komplexere Haftungs- und Leistungsfragen, gewinnt die qualifizierte Begleitung im Schadenfall weiter an Bedeutung. Vermittler leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag zur Stabilität und Resilienz des Versicherungssystems– durch Prävention, frühzeitige Einordnung von Risiken und eine professionelle Schadensteuerung.
Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich fortlaufend und erfordern eine erhöhte Anpassungsdynamik. Die Renten- und Sozialsysteme in Deutschland stehen durch den demographischen Wandel vor erheblichen Herausforderungen. Die Babyboomer gehen nun in Rente und in einigen Jahren wird der Pflegebedarf und deren Vorsorge erheblich steigen. Auch unser Berufsstand ist in mehrfacher Hinsicht von dieser Entwicklung betroffen. Das durchschnittliche Alter der Vermittler ist hoch und zu wenig Nachwuchs entscheidet sich für den Beruf, wodurch die Vermittlerzahlen seit Jahren rückläufig sind. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf für die Vorsorge und bietet somit allen Vermittlern große Zukunftschancen.
Auch der BVK als Verband wird demographische Herausforderungen zu bewältigen haben und muss seine Anpassungsfähigkeit unter Beweis stellen. Dies ist ihm seit 1901 bereits mehrfach erfolgreich gelungen. Daher sind wir überzeugt: Der BVK bleibt das zentrale Sprachrohr der Vermittler. Heute. Morgen. Und weit darüber hinaus.
5. Forderungen des Berufsstands
Die Vermittler fordern:
- Die Anerkennung und Würdigung ihres sozialpolitischen Auftrags, der ausdrücklich auch die qualifizierte Begleitung im Schadenfall als Bestandteil des Verbraucherschutzes umfasst und somit zur Funktionsfähigkeit des Versicherungssystems beiträgt.
- Staatliche Eingriffe in den funktionierenden Markt zu begrenzen.
- Gleiche Wettbewerbsregeln für alle zu wahren
- Keinen Vertrieb ohne Beratung zuzulassen.
- Beratung zu fördern, statt zu behindern.
- Eine auskömmliche Vergütung zu gewährleisten.
- Die Überregulierung des Berufsstands zu beenden.
- Die überbordende Bürokratie abzubauen.
Verabschiedet von der BVK-Mitgliederversammlung
Berlin, 8. Mai 2026