BVK fordert deutliche Nachbesserungen bei der Frühstartrente: Finanzbildung braucht Beratung
Angesichts der heutigen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages begrüßt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Einführung der Frühstartrente als wichtigen Schritt zur Stärkung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Gleichzeitig sieht der Verband beim Gesetzentwurf der Bundesregierung erheblichen Nachbesserungsbedarf. In seiner übermittelten Stellungnahme weist der BVK insbesondere auf die problematische Ausgestaltung der Frühstartrente als beratungsfreies Standardprodukt hin.
Der BVK unterstützt das Ziel, Kinder und Jugendliche frühzeitig an Vermögensbildung, Kapitalmarkt und Altersvorsorge heranzuführen. Kritisch bewertet der Verband jedoch die Fokussierung auf Standarddepot-Verträge sowie den faktischen Ausschluss von Beratung und Vermittlung. Dadurch werden wichtige Verbraucherinteressen, die Wahlfreiheit der Sparer, ein fairer Wettbewerb und das Ziel einer breiten Finanzbildung verfehlt.
„Die Frühstartrente ist ein richtiger und wichtiger Ansatz, um junge Menschen frühzeitig an private Altersvorsorge und die Finanzbildung heranzuführen“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Finanzbildung entsteht jedoch nicht allein durch staatliche Zuschüsse oder digitale Informationen und Abschlussstrecken, sondern vor allem durch qualifizierte Beratung und persönliche Begleitung durch Vermittler. Gerade bei der Altersvorsorge sind Fehlentscheidungen oft erst Jahrzehnte später erkennbar und dann kaum noch korrigierbar.“
Besonders kritisch sieht der BVK die geplante Ausnahme von den Beratungs- und Dokumentationspflichten für geförderte Standardprodukte. Aus Sicht des Verbandes würde damit das bisherige Verbraucherschutzniveau bei langfristigen Altersvorsorgeentscheidungen deutlich abgesenkt. Das widerspricht auch dem Geist der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD sowie dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (§§ 6, 61).
„Es ist absurd, dass eine Beratungspflicht bei einfachen Versicherungsprodukten gelten soll, bei der viel weitgreifenderen privaten Altersvorsorge jedoch nicht“, so BVK-Präsident Heinz.
Der BVK warnt zudem vor den wirtschaftlichen Folgen der vorgesehenen Kostenvorgaben. Die Kombination aus niedrigen Förderbeträgen, Kostendeckelung sowie dem Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten könnte dazu führen, dass private Anbieter keine tragfähigen Geschäftsmodelle entwickeln können. Damit drohen Wettbewerb, Angebotsvielfalt und qualifizierte Beratung geschwächt zu werden.
Ein weiterer Schwachpunkt des Gesetzentwurfes ist die Begrenzung der staatlichen Förderung ab dem Geburtsjahrgang 2020. Der BVK fordert daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Einbeziehung aller Kinder zwischen sechs und 18 Jahren und die Sicherung eines fairen Wettbewerbs zwischen den Anbietern.
„Die Frühstartrente wird nur dann ihr volles Potenzial für die Finanzbildung junger Menschen und deren Altersvorsorge entfalten, wenn sie als Einstieg in eine lebenslange Vorsorgestrategie verstanden wird“, sagt BVK-Präsident Heinz. „Und diese sollte durch eine persönliche und qualifizierte Beratung der Vermittler flankiert werden.“