| Pressemitteilung

BVK warnt vor Beratungsverzicht, Qualitätsverlust und negativen Folgen für Verbraucherschutz

Tagung des Finanzausschusses zur Reform der privaten Altersvorsorge

Heute (4.3.2026) tagte der Finanzausschuss des Bundestages zur Reform der privaten Altersvorsorge. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt zwar das politische Vorhaben, sieht in der aktuellen Reformfassung jedoch erhebliche Risiken.

Ein zentraler Kritikpunkt des BVK betrifft die geplanten standardisierten Vorsorgeprodukte, die ohne verpflichtende Beratung auskommen sollen. Nach Einschätzung des BVK widerspricht das nicht nur den Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes, sondern birgt auch hohe Risiken für Verbraucher. Denn Altersvorsorge ist ein komplexes Thema, das langfristige Entscheidungen erfordert und bei der eine qualifizierte Beratung unabdingbar ist. Ohne fachkundige Unterstützung drohen Verbraucherinnen und Verbrauchern Fehlentscheidungen und eine unzureichende Absicherung.

Scharf kritisiert der Verband zudem den vorgesehenen Kostendeckel von 1,5 Prozent für Abschlusskosten. „Dieser Eingriff in die Produktgestaltung setzt falsche Anreize, wird die Vielfalt des Marktes einschränken und Produktinnovationen erschweren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Vor allem aber kann eine qualifizierte Beratung unter solch engen Kostenrestriktionen kaum gewährleistet werden.“

Auch die geplante Streckung der Abschlusskosten über längere Laufzeiten bemängelt der BVK. Denn die Veränderung der Zillmerung stellt die wirtschaftliche Kalkulation vieler Vermittler vor erhebliche Herausforderungen.

Der BVK fordert die Bundestagsabgeordneten daher auf, die Reform im parlamentarischen Prozess grundlegend zu überarbeiten. „Eine funktionierende private Altersvorsorge braucht verlässliche Rahmenbedingungen, wirtschaftlich tragfähige Produkte und qualifizierte Beratung – nicht deren Einschränkung“, so BVK-Präsident Heinz. „Das Altersvorsorgereformgesetz kann in der jetzigen Fassung zu negativen Folgen für Beratung, Produktqualität und Verbraucherschutz führen. Das darf nicht passieren.“

Die Parlamentarier einigten sich in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses darauf, am 16. März eine öffentliche Anhörung von Experten zum Altersvorsorgereformgesetz (BT-Drucksache 21/4088) durchzuführen. Der BVK wird am selben Tag vorab in Berlin eine Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser (CDU) und Michael Thews (SPD), BVK-Präsident Michael H. Heinz, Prof. Dr. Matthias Beenken (FH Dortmund) und Dr. Peter Schwark (Deutsches Institut für Altersvorsorge) durchführen.