BVK warnt vor staatlicher Einheitslösung in der Altersvorsorge
Frühstartrente braucht Wahlfreiheit, Beratung und Wettbewerb statt Bevormundung
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist die Forderungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZBW) zurück, die Frühstartrente über ein staatlich verwaltetes Kollektivmodell abzuwickeln und auf verpflichtende Beratung zu verzichten. „Die Vorschläge verengen die Wahlmöglichkeiten der Eltern, schwächen den Wettbewerb und gefährden langfristig die Akzeptanz kapitalgedeckter Altersvorsorge“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Frühstartrente kann nur dann ein Erfolg werden, wenn sie auf Eigenverantwortung, finanzielle Bildung und individuelle Beratung setzt. Eine staatliche Standardlösung für alle ist nicht der richtige Weg.“
Der BVK unterstützt das Ziel, Kinder frühzeitig an den langfristigen Vermögensaufbau heranzuführen. Allerdings darf die Frühstartrente Eltern nicht faktisch auf eine staatlich verwaltete Anlageform festlegen. Unterschiedliche Familien haben unterschiedliche Bedürfnisse, Risikoneigungen und finanzielle Möglichkeiten. Deshalb müssen sie aus verschiedenen qualitätsgesicherten Vorsorgelösungen wählen können.
Äußerst kritisch bewertet der BVK die pauschale Abwertung des beratenden Vertriebs. Über Jahre wurden Vermittlerinnen und Vermittler von Politik und Regulierung zu immer höheren Beratungs- und Verbraucherschutzstandards gedrängt. Dass dieselbe Beratung nun plötzlich als Kosten- und Fehlanreizfaktor dargestellt wird, ist ein widersprüchlicher Kurswechsel zulasten des Berufsstands und der Verbraucher. Wer Beratung über Jahre einfordert und sie dann zum Problem erklärt, sendet ein fatales Signal. Qualifizierte Beratung ist kein überflüssiger Kostenposten, sondern gelebter Verbraucherschutz. Gerade bei einer Vorsorgeentscheidung, die über Jahrzehnte wirkt, helfen persönliche Ansprechpartner dabei, Chancen und Risiken zu verstehen und eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Der vorgeschlagene Beratungsverzicht weist daher in die falsche Richtung.
Ebenso lehnt der BVK die Vorstellung ab, angesparte Guthaben nach der Volljährigkeit möglichst automatisch in ein staatliches Standarddepot zu überführen. Der Übergang ins Erwachsenenalter ist ein wichtiger Zeitpunkt, um junge Menschen aktiv an ihre finanzielle Zukunft heranzuführen. An die Stelle von Automatismen sollten Beratung, Aufklärung, Wahlfreiheit und individuelle Entscheidungsrechte treten.
Der BVK spricht sich daher für eine Frühstartrente aus, die staatliche Förderung mit privater Initiative verbindet. Wettbewerb zwischen Anbietern, transparente Produkte und qualifizierte Beratung sorgen für Innovation, Kundennähe und langfristig bessere Vorsorgelösungen.
„Eine starke Altersvorsorge entsteht nicht durch staatliche Monopole, sondern durch informierte Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. Dafür brauchen wir mehr Wahlfreiheit und Beratung, nicht weniger“, so BVK-Präsident Heinz abschließend. „Das haben wir auch in unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Frühstartrente dem Bundesfinanzministerium ausdrücklich mitgeteilt.“