| Pressemitteilung

Kommt ein ausreichender Booster für die Europarente?

BVK fordert „Kein Vertrieb ohne Beratung“ bei PEPP

Mit der „Europarente“, dem Pan-European Personal Pension Product (PEPP), wollte die EU die private Altersvorsorge in den Mitgliedstaaten seit 2022 fördern. Doch seitdem fand PEPP kaum eine Verbreitung. Gründe dafür sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in der starren Produktregulatorik, wie dem obligatorischen Kostendeckel von einem Prozent und der Produktstandardisierung, die den individuellen Lebensläufen kaum gerecht wird.

„Deshalb freut es uns, dass der EU-Ministerrat am 24. Juni Vorschläge unterbreitete, wie man die Europarente so gestalten kann, dass sie von mehr EU-Bürgern zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen wird“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unter anderem sollen Informationspflichten für Vermittler gestrichen werden, umständliche Eignungsprüfungen wegfallen und Basis-PEPP Produkte nicht mehr auf unabhängiger Basis ohne Provisionen vertrieben werden können. Regulatorische Vorgaben für ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis („Value for money“) sollen ebenso fallen wie Aufsichtsbefugnisse auf EU-Ebene.“

Der BVK hatte sich in Zusammenarbeit mit dem europäischen Vermittlerdachverband BIPAR für eine Öffnung und Deregulierung der Europarente eingesetzt. Insofern begrüßt der Verband die Vorschläge des EU-Ministerrates. Der Text des Rates enthält jedoch auch weiterhin Punkte, die der BVK und BIPAR nicht unterstützen, wie beispielsweise verschärfte Vertriebsregeln zur Product Oversight Governance und Kundeninformationen, die letztlich wieder den Beratungsalltag für die Europarente erschweren. Sehr kritisch sieht der BVK zudem, dass für das Basis-PEPP eine Beratung nur auf Wunsch des Kunden vorgesehen ist und damit die BVK- Forderung ‚kein Vertrieb ohne Beratung‘ nicht übernommen wurde. Bedauerlich ist auch, dass PEPP-Produkte nicht mehr steuerlich begünstigt werden sollen.

„Im Interesse der deutschen Vermittlerschaft wird sich der BVK zusammen mit BIPAR dafür einsetzen, dass praktikable und vertriebsfreundlichere Lösungen gefunden werden“, erklärt BVK-Präsident Heinz.

Im nächsten Schritt wird das EU-Parlament seine Standpunkte zur Überarbeitung der PEPP vorlegen. Dann können die Trilogverhandlungen zwischen der EU-Kommission, dem Ministerrat und dem Parlament beginnen. Dies wird nach derzeitigem Informationsstand des BVK voraussichtlich im Herbst / Winter dieses Jahres sein.