| Pressemitteilung

BVK modernisiert Manteltarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben den Manteltarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe nach intensiven Verhandlungen umfassend modernisiert. Die Neufassung verbindet bewährte tarifliche Grundlagen mit zeitgemäßen Regelungen für Beschäftigte und Unternehmen.

Der neue Tarifvertrag berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen, die fortschreitende Digitalisierung sowie veränderte Anforderungen an Qualifikation, Arbeitsorganisation und flexible Arbeitsformen.

„Die Versicherungsvermittlerbetriebe haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert“, erklärt BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer. „Digitale Prozesse, neue Beratungsanforderungen, höhere Qualifikationsstandards und flexible Arbeitsformen prägen heute den Arbeitsalltag. Mit dem modernisierten Manteltarifvertrag schaffen wir hierfür zeitgemäße und praxisgerechte Rahmenbedingungen.“

Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Modernisierte Tätigkeits- und Eingruppierungsmerkmale
  • Berücksichtigung digitaler Arbeitsprozesse und neuer Berufsbilder
  • Einbeziehung mobiler Arbeitsformen
  • Weiterentwicklung der Bildungs- und Qualifizierungsregelungen
  • Anpassung an aktuelle gesetzliche Vorgaben und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung
  • Aktualisierung familienbezogener Regelungen
  • Vereinfachung und sprachliche Modernisierung zahlreicher Tarifbestimmungen

Ein Schwerpunkt der Überarbeitung ist die Neufassung der Tätigkeits- und Eingruppierungsmerkmale. Das Tarifwerk bildet die Arbeitsrealität moderner Vermittlerunternehmen künftig deutlich präziser ab. Neben klassischen kaufmännischen Aufgaben werden digitale Prozesse, qualifizierte Fachaufgaben, organisatorische Tätigkeiten und komplexe Beratungsleistungen stärker berücksichtigt.

Zudem werden die Weiterbildungsregelungen an die heutigen Anforderungen des Versicherungsvertriebs angepasst. Die kontinuierliche Qualifizierung der Beschäftigten und die Sicherung fachlicher Kompetenzen erhalten damit einen höheren Stellenwert.

Auch moderne Arbeitszeitmodelle und mobile Arbeitsformen erhalten einen klaren tariflichen Rahmen und schaffen zusätzliche Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen.

Der BVK wertet die Überarbeitung als wichtigen Schritt zur Zukunftssicherung des Versicherungsvermittlergewerbes. „Ein moderner Tarifvertrag stärkt die Attraktivität unserer Branche als Arbeitgeber und schafft gleichzeitig verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmen“, so Vollmer. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit des mittelständisch geprägten Vermittlergewerbes.“

Die Tarifvertragsparteien haben die Tarifverhandlungen erfolgreich beendet und eine einvernehmliche Einigung über die Inhalte des neuen Tarifvertrags erzielt. Der Vertrag liegt dem ver.di-Bundesvorstand zur Unterschrift vor. Mit der Unterzeichnung tritt der Tarifvertrag formell in Kraft.