| Pressemitteilung

BVK: Reform der privaten Altersvorsorge kann Dynamik auslösen

Nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) kann die von der Koalition beschlossene Reform zu größeren privaten Vorsorgeleistungen führen.

„Die beitragsproportionale und deutlich höhere Förderleistung des Staates mit maximal 540 Euro im Jahr – gegenüber der bisher gültigen bei Riester mit 175 Euro – begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Das könnte für alle interessierten Vorsorgesparer zu einem echten Booster werden, zumal noch Kinderzulagen von 300 Euro je Kind bei einem monatlichen Eigenbeitrag von nur 25 Euro hinzukommen. Hier erfolgt also eine zielgerichtete Förderung von Geringverdienern. Auch dass Beitragsgarantien wegfallen sollen und damit den Verbrauchern höhere Renditeoptionen am Kapitalmarkt ermöglichen, bildet einen echten Mehrwert.“

Besonders befürwortet der BVK, dass künftig auch Selbständige in das neue Fördersystem einbezogen werden. Damit werde eine langjährige Forderung des Verbandes aufgegriffen, denn gerade Solo-Selbständige sorgen kaum privat für das Alter vor oder können es nicht. Ebenso positiv bewertet der BVK den geplanten Bestandsschutz für bestehende Riester-Verträge.

Kritik an staatlichem Fonds und Kostendeckel

Deutliche Kritik äußert der BVK jedoch an zwei zentralen Elementen der Reform: Der Einrichtung eines öffentlich verwalteten Fonds und dem einprozentigen Kostendeckel.

„Dass ein Staatsfonds für die private Altersvorsorge eingerichtet werden soll, stellt ordnungspolitisch einen schweren Sündenfall dar“, betont BVK-Präsident Heinz. „Damit greift der Staat massiv in den Markt ein und tritt in Konkurrenz zu den zahlreich vorhandenen privaten Anbietern. Unklar ist zudem, wie seine Struktur und Anlagestrategie aussehen wird und ob dafür eine individuelle qualifizierte Beratung vorgesehen ist, wie es die Versicherungsvermittler leisten.“ Der Verband hat sich in seinen Stellungnahmen für den Erhalt der gesetzlichen Beratungspflicht auch bei standardisierten Altersvorsorgeprodukten ausgesprochen.

Ein pauschaler Kostendeckel von einem Prozent gefährdet zudem die Beratungsqualität in der privaten Altersvorsorge. Schließlich ist der Vertriebs- und Betreuungsaufwand gerade bei komplexen Altersvorsorgeprodukten hoch und eine qualifizierte, individuelle Beratung kann nicht zu Dumpingpreisen erbracht werden. Hier ist bereits der Pan-European Personal Pension Product (PEPP), der ebenfalls mit einem Kostendeckel von einem Prozent vertrieben werden musste, gescheitert.

Insgesamt bewertet der BVK die Reform als einen Schritt in die richtige Richtung: Die beitragsproportionale Förderung wird zu weniger Bürokratie führen, die Geringverdiener werden stärker gefördert und mit der Einbeziehung von Selbständigen erweitert sich endlich der Kreis der Förderberechtigten.

Das entsprechende Altersvorsorgereformgesetz soll am kommenden Freitag (27.3.2026) verabschiedet werden und muss noch durch den Bundesrat. Der BVK wird sich dafür einsetzen, dass die Länderkammer die BVK-Kritik aufnimmt und noch entsprechende Korrekturen am Gesetz vornimmt.