BVK: Vorschläge der Rentenkommission haben Plus- und Minuspunkte
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass mit den Vorschlägen der Rentenkommission der Bundesregierung Bewegung in die Reform der gesetzlichen Rente kommt.
„Einige Vorschläge begrüßen wir, wie etwa die Koppelung des Regelaltersgrenze an die Entwicklung der allgemeinen Lebenserwartung sowie die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Auch dass die betriebliche Altersvorsorge stärker verbreitet werden soll, findet unsere uneingeschränkte Zustimmung. Dass die gesetzliche Rentenversicherung mit kapitalgedeckten Elementen gestärkt werden soll, ist ein Paradigmenwechsel bei der Altersvorsorge, der langfristig Wirkung entfalten kann, jedoch zunächst zusätzliche Belastungen durch einen paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von zwei Prozent mit sich bringen würde.“
Fraglich ist zudem, ob der Staat ein besserer Anlagespezialist ist als die auf Vorsorgeprodukte spezialisierte Finanzwirtschaft und ihre Vermittler. Hier müsste eine staatliche Expertise erst zeit- und kostenintensiv aufgebaut werden. Zudem können One-fits-all-Finanzprodukte nicht alle individuellen Lebenslagen von Vorsorgenden erfüllen, ganz zu schweigen vom Risiko, dass staatlich verwaltete Alterssorgedepots in Zeiten klammer Staatskassen missbräuchlich verwendet werden könnten.
Kritik äußert der BVK auch an Plänen, neue Selbständige obligatorisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. „Das ist dem Unternehmertum mit volatilen Einnahmen wesensfremd und sollte zumindest nur als eine Opt-out-Lösung oder am besten in privatwirtschaftlicher Form durch Vermittler erfolgen. Dagegen begrüßt der BVK die Vorschläge der Kommission, die Rente ab 63 ersatzlos zu streichen. „Dies würde viele hunderttausende Rentenbeitragszahler im Jahr im Arbeitsmarkt halten und die Finanzen der Rentenversicherung stabilisieren helfen“, so BVK-Präsident Heinz.